Kunststoff Brandmelderkennzeichnung
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Kunststoff
Brandmelderkennzeichnung
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ist die Beschriftung der Brandmelder, Brandmeldeklappen, Sprinkleranlagen, Löschbereiche und Rauchmelder durch gravierte Kunststoffschilder oder Etiketten geregelt.
Automatische Brandmelder sind mit der Meldergruppennummer und Meldernummer zu beschriften (z.B. 10/1, 10/2, 10/3). Die Größe dieser Melderbeschriftung und der Brandmeldeschilder ist der jeweiligen Raumhöhe (siehe Aufstellung) sowie der Deckengestaltung anzupassen.
Die Brandmelderkennzeichnung muss ohne Hilfsmittel leicht und sicher abgelesen werden können. Die Beschriftung der Melderschilder ist weiß auf rot , rot auf weiß bzw. schwarz auf weiß auszuführen.
Die Grundlage für Kennzeichnung von Brandmeldern ist in DIN 4066 festgelegt.
- Raumhöhe bis 4 m
- Schildgröße – mind. 60 x 20 mm
- Zifferngröße – mind. 14 mm
- Raumhöhe bis 6 m
- Schildgröße – mind. 80 x 25 mm
- Zifferngröße – mind. 16 mm
- Raumhöhe bis 8 m
- Schildgröße – mind. 100 x 30 mm
- Zifferngröße – mind. 20 mm
- Raumhöhe bis 12 m
- Schildgröße – mind. 150 x 50 mm
- Zifferngröße – mind. 30 mm
- Raumhöhe über 12m
- Sondergröße nach Vereinbarung
Die angegebenen Schriftgrößen können nur als unverbindliche Werte angesehen werden, da die Schriftgröße stark von der Deckenausleuchtung und ihrer Farbe abhängig ist.
- BSK Schilder 30 mm rot – weiß (Beschriftung Brandschutzklappen)
- BSK Schilder 30 mm weiß -rot (Beschriftung Brandschutzklappen)
- BMA Schilder Brandmeldeanlage
- BMZ Schilder Brandmeldezentrale)
Die Beschriftung der Sprinklergruppenventile bzw. Löschbereiche von stationären Löschanlagen müssen folgendes enthalten:
- Meldergruppennummer
- Sprinklergruppennummer bzw. Löschbereichsnummer
- Wirk- bzw. Schutzbereich
Die gesetzlichen Grundlagen für Sprinkleranlagen sind in DIN EN 12845 und DIN 14489 geregelt.
Beispiel für die Beschriftung von Sprinkleranlagen und Löschbereichen durch gravierte Kunststoffschilder oder Aufklebeetiketten
- Meldergruppe 1
- Sprinklergruppe 1
- Keller
- 1. UG
- Meldergruppe 2
- CO2-Löschbereich 1
- Serverraum
- 1. OG
In fast allen Bundesländern gilt Rauchmelder-Pflicht.
Diese Rauchmelderpflicht wird in der jeweiligen Landesbauordnung definiert und liest sich in allen Gesetzestextes sehr ähnlich, da alle die DIN 14676 zur Grundlage haben.
Diese besagt:
„ In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“
Zur Kennzeichnung von Rauchmeldern werden gravierte Kunststoffschilder oder auch selbstklebende Etiketten verwendet.
Die Vorgaben für Rauchmelderschilder werden in DIN BMA – neu – DIN 14675 und die Schriftgröße wird in DIN 1450 geregelt. Melderschilder sind unter anderem BMA Schilder, BSK Schilder.
- rot – weiß
- weiß -rot
- weiß – schwarz
- Alle Schilder können mit Bohrung oder selbstklebend mit 3M Industrieklebefolie
- Elektroindustrie
- Schaltschrankbau
- Heizungs- und Sanitärhandwerk
- Baugewerbe
- Elektrotechnik
- Sicherheitsanlagen
- Brandschutzanlagenhersteller